Service
Bereich

FAQ/Häufig gestellte Fragen

Stimmt es, dass das erste Beratungsgespräch beim Notar kostenlos ist?

Nein, das stimmt nicht. Auch ein erstes Beratungsgespräch erfordert Zeit und Konzentration des Notars. Allerdings liegen die Kosten abhängig vom Umfang und Dauer des Gesprächs zwischen 100 EUR für eine halbe Stunde und 150 EUR für eine ganze Stunde.
Wenn aufgrund des Beratungsgesprächs allerdings eine Urkunde entworfen und/oder beurkundet wird, werden für das Beratungsgespräch keine Gebühren mehr erhoben. Das Gespräch ist dann mit den Entwurfs-/Beurkundungskosten abgegolten.

Warum muss ich für einen Entwurf Gebühren bezahlen, auch wenn keine Beurkundung erfolgt?

Weil schon die Entwurfserstellung einen hohen zeitlichen und arbeitstechnischen Aufwand erfordert. Wird der Entwurf demnächst (bis zu 6 Monate danach) beurkundet, so werden die bezahlten Entwurfsgebühren angerechnet.

Der Notar liest doch nur ein ausgedrucktes Formular vor, warum ist das so teuer?

Das tut er eben nicht und wenn es Ihnen so vorgekommen ist, dann hat der Notar seinen Beruf verfehlt. Natürlich verwendet jeder Notar vorformulierte Klauseln. Diese müssen jedoch an den individuellen Fall angepasst werden. Außerdem muss der Notar natürlich auch Ihre besonderen Wünsche in die richtige Fassung bringen. Der zu beurkundende Text muss nicht bloß vorgelesen werden, sondern so vom Notar erläutert werden, dass ihn alle Beteiligten verstehen können. Schließlich dürfen Sie nicht übersehen, dass der Notar auch einen Großteil der Abwicklung des Rechtsgeschäfts mit dem Grundbuchamt, den Registern, den Gerichten, den Gemeinden, dem Finanzamt sowie mit Banken und Kreditinstituten übernimmt und so für eine rechtssichere Erledigung sorgt.

Wieso kann man die Urkunden eigentlich nicht richtig abheften und kopieren?

Das hat traditionelle, aber auch rechtliche Gründe. Urkunden, die aus mehreren Seiten bestehen, müssen mit Schnur und Siegel verbunden werden, wobei zur besseren Verbindung auch Ösen verwendet werden dürfen. Diese feste Verbindung soll eine Zerstörung der Urkunden verhindern, erschwert aber auch das Abheften und Kopieren. Wenn Sie eine Kopiervorlage oder die Urkunde als elektronisches Dokument benötigen, wenden Sie sich an mich oder meine Mitarbeiter.

Was bedeutet eigentlich LL.M.?

LL.M. steht als Abkürzung für den postgradualen Abschluss „Master of Laws“.

Sind Sie mit dem Bundespräsidenten Gustav W. Heinemann verwandt?

Weder verwandt noch verschwägert. Leider. Aber auch ich liebe meine Frau.

Informationen, Merkblätter und Datenblätter

Hier finden Sie Informationen und Checklisten, die Sie für Ihren eigenen Bedarf herunterladen können. Die Datenblätter können Sie ausfüllen und für eine beschleunigte Bearbeitung per E-Mail an uns zurücksenden.

Beurkundungen in englischer und spanischer Sprache

Englische und Spanische Beurkundungen

Beurkundungen können nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer und spanischer Sprache erfolgen oder in diese Sprachen übersetzt werden. Ich bin Ihnen nicht nur bei der Übersetzung, sondern auch bei der Abfassung der Urkunde in englischer oder spanischer Sprache behilflich.

Soweit ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig ist, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, soweit nicht der Notar die Übersetzung übernehmen kann. Da es sich bei notariellen Dokumenten in der Regel um Texte handelt, in denen eine Vielzahl von unbekannten Fachausdrücken auftauchen, ist die Einschaltung eines öffentlich bestellten Dolmetschers ratsam.

Einen für Ihre Sprache benötigten Dolmetscher in der Nähe Ihres Wohnorts können Sie hier finden

Durchblick mit Ausblick