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Weitergabe von Daten
Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nur an Dritte weitergegeben, wenn dazu eine Verpflichtung durch Gesetz oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht.
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Die Dauer der Speicherung der Daten richtet sich nach den Vorgaben der NotAktVV (Urkundenverzeichnis und Sammlungen: 100 Jahre, Nebenakten: 7 Jahre, sofern keine längere Aufbewahrung im Einzelfall angeordnet wird).
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