kompetenzen
ALS notar

Der Notarberuf zeichnet sich durch seine besondere Aus- und Fortbildung aus. Im Gegensatz zu Richtern und Rechtsanwälten, die unmittelbar nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ihren Beruf aufnehmen können, müssen hauptberufliche Notare nach den beiden Staatsexamina und dem Referendariat zusätzlich eine mindestens dreijährige Anwärterzeit als Notarassessoren absolvieren. Diese Ausbildungszeit soll dazu dienen, für eine hohe Qualität auf den notariellen Tätigkeitsgebieten zu sorgen, mit denen der »normale« Jurist oftmals nur selten in Kontakt kommt.

Notar Kompetenzen

Immobilien

Grundstückgeschäfte müssen notariell beurkundet werden. Für alle Rechtsfragen rund um den Immobilienerwerb ist der Notar daher der geeignetste Ansprechpartner.

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im Bereich des Grundstücksverkehrs. So bedürfen Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge, die die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücken zum Gegenstand haben, der notariellen Beurkundung. Auch für die Belastung von Immobilien, zum Beispiel mit Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten oder einem Nießbrauch ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Schließlich ist der Notar zuständig für die Begründung von Wohnungseigentum und die Bestellung von Erbbaurechten.

Die notarielle Tätigkeit erschöpft sich jedoch keineswegs in der bloßen Beurkundung dieser Rechtsgeschäfte, sondern setzt sich darüber hinaus fort. Der Notar holt für die Vertragsbeteiligten Genehmigungen und Erlaubnisse ein, er überwacht die Kaufpreisfälligkeit und sorgt für den Vollzug des Rechtsgeschäfts im Grundbuch.

Als Autor, Referent und Gutachter zu allen Bereichen des Grundstücksrechts bin ich Ihr Spezialist für Immobilientransaktionen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts und des Erbbaurechts.

Kostenbeispiel 1:
Bei einem Kaufvertrag über den Verkauf einer Wohnung zu einem Kaufpreis von 250.000 EUR, bei der der Notar sowohl die Fälligkeit des Kaufpreises als auch die Eigentumsumschreibung überwacht, fallen Notargebühren in Höhe von 1.337,50 EUR zzgl. Auslagen (für Kopien, Grundbucheinsichten usw.) und Umsatzsteuer an. Bestellt der Käufer für seine finanzierende Bank eine Grundschuld in Höhe von 200.000 EUR fallen hierfür Notargebühren in Höhe von 435 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer an. Wird aus dem Kaufpreis die Bank des Verkäufers mit einem Betrag von 150.000 EUR abgelöst und hat der Notar die Unterlagen bei der Bank angefordert, so fallen hierfür Notargebühren in Höhe von 444,50 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer an.

Kostenbeispiel 2:
Für die Überlassung eines Einfamilienhauses mit einem Wert von 350.000 EUR von den Eltern auf ihr Kind fallen 1.370 EUR Notargebühren zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer an.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Merkblätter und Datenblätter in den verschiedenen Themenbereichen, um Ihren anstehenden Termin möglichst optimal vorbereiten zu können.

Formulare

Wenn Sie Fragen zu der Höhe der voraussichtlichen Notargebühren haben, wenden Sie sich an meine Mitarbeiter oder an mich persönlich.

Ehe & Familie

Eine Ehe ist schnell geschlossen, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Der Notar berät Sie, ob ein Ehevertrag sinnvoll für Sie ist.

Auch im Familienrecht ist die Mitwirkung eines Notars oftmals kraft Gesetzes erforderlich: Eheverträge zur Wahl eines anderen als des gesetzlichen Güterstands, Unterhaltsvereinbarungen und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich müssen notariell beurkundet werden. Weitere familienrechtliche Rechtsgeschäfte zum Beispiel eine Adoption oder eine Sorgeerklärung erfordern eine Beurkundung oder eine Beglaubigung, die durch einen Notar vorgenommen werden. Zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung kann es sinnvoll sein, in einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung einzelne Fragen, wie die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie und der gemeinsamen Schulden, vorab zu regeln, um die Belastungen und Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu minimieren.

Auch hier stehe ich Ihnen als kompetenter Fachautor zum Güterrecht und Unterhaltsrecht zur Seite und kann Ihnen in meiner Funktion als Mediator helfen, eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung zu vermitteln.

Kostenbeispiel:
Die Gebühren eines Ehevertrags richten sich grundsätzlich nach dem Reinvermögen der Eheleute. Das ist das Aktivvermögen jedes Ehegatten abzüglich seiner Verbindlichkeiten, mindestens jedoch die Hälfte des Aktivvermögens. Verfügen die Eheleute über ein Reinvermögen von 300.000 EUR fallen Notargebühren in Höhe von 1.270 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer an.

Wenn Sie Fragen zu der Höhe der voraussichtlichen Notargebühren haben, wenden Sie sich an meine Mitarbeiter oder an mich persönlich.

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erben & vererben

Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und verwirrend. Mit einer notariellen Beratung sind Sie und Ihre Erben auf der sicheren Seite.

Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften auf dem Gebiet des Erbrechts bedürfen der notariellen Mitwirkung. So müssen Erbverträge, Erbanteilsübertragungen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte öffentlich beurkundet sein. Testamente können zwar auch handschriftlich errichtet werden, allerdings bürgt nur die notarielle Beurkundung eines Testaments für eine eindeutige Niederlegung des letzten Willens. Da notarielle Testamente außerdem in die amtliche Verwahrung des Gerichts gegeben und im Zentralen Testamentsregister registriert werden müssen, ist deren Auffindung und Eröffnung garantiert. Das notarielle Testament erspart zudem meistens die Kosten eines Erbscheins. In die Zuständigkeit des Notars fällt weiter die Aufnahme von Erbscheinsanträgen und Erbschaftsausschlagungen sowie die freiwillige Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Auch im Bereich der sog. vorweggenommenen Erbfolge kann die Einschaltung eines Notars geboten sein, wenn die Übergabe des Eigenheims oder eines Unternehmens an die nachfolgende Generation zur optimalen Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und zur Vermeidung eines Rückgriffs durch den Sozialhilfeträger bereits zu Lebzeiten erfolgen soll.

Ich bin durch zahlreiche Veröffentlichungen als Spezialist auf dem Gebiet des Nachlassverfahrensrechts, insbesondere im Bereich der Erbschaftsausschlagung, ausgewiesen.

Kostenbeispiel:
Die Kosten der Beurkundung eines Testaments oder eines Erbvertrags richten sich nach Ihrem Reinvermögen, also nach Ihrem Aktivvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, mindestens nach der Hälfte des Aktivvermögens. Verfügt der Erblasser über ein Reinvermögen von 100.000 EUR, kostet ihn das notarielle Testament 273 EUR. Bei einem Reinvermögen von 200.000 EUR entstehen 435 EUR Notargebühren. Bei einem gemeinschaftlichen Testament und einem Erbvertrag sind die Gebühren doppelt so hoch.

Der wesentliche Vorteil eines öffentlichen Testaments besteht darin, dass die Kosten eines oder mehrerer Erbscheinsverfahren erspart werden. Ein Erbscheinsverfahren löst in der Regel höhere Gerichtsgebühren aus und kann, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts, mehrere Wochen bis Monate dauern.

Wenn Sie Fragen zu der Höhe der voraussichtlichen Notargebühren haben, wenden Sie sich an meine Mitarbeiter oder an mich persönlich.

Unternehmen & Vereine

Der Notar hilft Ihnen, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden. Er erläutert Ihnen, wie die Satzung eines Vereins oder einer Stiftung am besten formuliert werden sollte.

Die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Unternehmergesellschaft oder einer Aktiengesellschaft bedürfen der notariellen Beurkundung. Auch die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH beurkundet der Notar und sorgt für die rechtssichere und transparente Darstellung der Gesellschafterbeteiligungen. Der Notar begleitet außerdem Umstrukturierungen und Umwandlungen von Gesellschaften und Rechtsträgern, wobei sich die notarielle Mitwirkung wiederum nicht mit dem Beurkundungsakt endet, sondern ihre Fortsetzung in der Vollziehung dieser Vorgänge in den einzelnen Registern findet. Darüber hinaus bedürfen die Anmeldungen von Rechtsänderungen bei Vereinen und Gesellschaften im Handels-, Genossenschaft-, Partnerschafts- und Vereinsregister der notariellen Beglaubigung.

Durch meine Kommentierung des Registerrechts im führenden Kommentar zum Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit stehe ich Ihnen als erfahrener Vermittler zum Registergericht zur Seite.

Kostenbeispiel:
Für die Gründung und Anmeldung einer Mehr-Personen-GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 EUR entstehen Notargebühren in Höhe von ca. 650 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Wer auch bei Alter oder Krankheit seine Angelegenheiten selbstbestimmt erledigen möchte, braucht eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Ihr Notar weiß, worauf zu achten ist.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines vom Gericht ausgewählten Betreuers vermieden werden. Da eine Vorsorgevollmacht im Regelfall als umfassende Vollmacht (Generalvollmacht) ausgestaltet ist, sollte diese unter Mitwirkung eines Notars erstellt werden, weil dieser alle erforderlichen Gesichtspunkte, aber auch die Risiken einer solchen Vollmacht kennt. In einer Patientenverfügung können Sie schließlich verbindliche Weisungen erteilen, wie Sie im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden wollen, vor allem auch, wenn Sie in bestimmten Situationen einen Behandlungsabbruch wünschen.

Kostenbeispiel:
Für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung ist ein Bruchteil Ihres Aktivvermögens maßgeblich. Beträgt dieses 100.000 EUR, fallen Gebühren in Höhe von 125 EUR an. Beträgt es 200.000 EUR, fallen Gebühren in Höhe von 192 EUR an. Wollen Sie Ihre selbstausgefüllte Vollmacht beglaubigen lassen, so fallen Kosten in Höhe zwischen 20 EUR bis maximal 70 EUR an.

Die Kosten eines Betreuungsverfahrens übersteigen diese Gebühren erheblich, da eine Jahresgebühr an das Gericht zu entrichten ist.

Die Kosten der Beglaubigung einer Vollmacht durch die Betreuungsbehörde beim Landratsamt ist zwar deutlich günstiger (derzeit 10 EUR), leistet aber oftmals keine umfassende rechtliche Beratung, wie Sie sie beim Notar erhalten können.

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Internationale Betreuung

Der Rechtsverkehr mit dem Ausland erscheint oft formalistisch und bürokratisch. Welche Urkunden in welcher Form erforderlich sind, erklärt Ihnen der Notar.

Viele Dokumente müssen öffentlich beglaubigt sein, um im Rechtsverkehr mit dem Ausland anerkannt zu werden. Oftmals ist hierzu eine weitere Beglaubigung (sog. Apostille oder Legalisation) durch eine übergeordnete Stelle (in der Regel durch den Präsidenten des Landgerichts) erforderlich, damit die deutsche Urkunde im Ausland als gleichwertig anerkannt wird. Der beglaubigende Notar kennt die hierzu erforderlichen Schritte und kann die Einholung dieser weiteren Unterlagen für Sie übernehmen. Bei Beglaubigungen in englischer und spanischer Sprache kann ich Ihnen aufgrund meiner Sprachkenntnisse auch bei der Erstellung und Übersetzung dieser Texte behilflich sein.

Hier können Sie nachlesen, welche Nachweiserfordernisse in den einzelnen Staaten bestehen.

Wenn Sie Fragen zu der Höhe der voraussichtlichen Notargebühren haben, wenden Sie sich an meine Mitarbeiter oder an mich persönlich.

Tätigkeit
als Gutachter

Gutachten

Falls Sie ein Rechtsgutachten zu Fragen des Wohnungseigentumsrechts benötigen, stehe ich auf Anfrage zur Verfügung und teile Ihnen gerne mein Honorar mit.

Für zahlreiche Gesetzgebungsverfahren (insbesondere zum FamFG und zum WEG) habe ich Stellungnahmen für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, für das Bayerische Staatsministerium der Justiz, für die Bundesnotarkammer und für die Landesnotarkammer Bayern erstellt. Außerdem habe ich an der Evaluierung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes und an der Evaluierung des FamFG als Gutachter mitgewirkt.

NOTARKOSTEN
GRUNDLAGEN UND HÖHE

Notarkosten

Für die notarielle Amtstätigkeit werden Gebühren und Auslagen zuzüglich Umsatzsteuer erhoben. Die zulässige Höhe der Kosten ist gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Danach müssen die Notare die gesetzlich bestimmten Gebühren erheben, die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung besteht nur im Ausnahmefall, z.B. im Rahmen eines Mediationsvertrags. Die Notargebühren sind nach dem Geschäftswert gestaffelt, je höher der Wert des beurkundeten Rechtsvorgangs ist, desto höher sind auch die anfallenden Kosten. Allerdings liegen die Notargebühren deutlich unter den Kosten, die ein Gerichtsverfahren unter Einschaltung eines Rechtsanwalts auslöst. Die rechtssichere und einvernehmliche Beurkundung eines Rechtsgeschäfts erspart auch die Unannehmlichkeiten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Berechnungsbeispiele für einzelne Amtstätigkeiten finden Sie bei den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten.
Weitere Informationen zu den Notargebühren und einen Kostenrechner finden Sie hier:

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